Hier ein paar Informationen bzgl. der Miet-, Pachtbedingungen unserer Pferdewiese sowie die Nutzungsordnung
Miet-, Pachtbedingungen
1 Vertragsgegenstand Der Betreiber stellt dem Einsteller eine Weide-/Offenstallfläche für die Unterbringung seines Pferdes/seiner Pferde zur Verfügung. Die Haltung erfolgt in Robusthaltung, d.h. ohne individuelle Betreuung durch den Betreiber. Der Einsteller ist Selbstversorger und verpflichtet sich, die Versorgung seines Pferdes mit Futter und Wasser eigenverantwortlich sicherzustellen.
2 Pflichten des Einstellers Der Einsteller verpflichtet sich, sein(e) Pferd(e) ordnungsgemäß zu versorgen, insbesondere: Futter und Wasser in ausreichender Menge und Qualität bereitzustellen, eine regelmäßige Gesundheitskontrolle durchzuführen, den Weidebereich sauber zu halten, Kot und andere Verunreinigungen zu entsorgen. Der Einsteller hat sicherzustellen, dass sein(e) Pferd(e) die erforderlichen Impfungen und Wurmkuren erhalten. Auf Verlangen sind Nachweise vorzulegen. Das Anbinden oder Zurücklassen von Futtereimern, Netzen oder sonstigen Gegenständen ist untersagt, sofern dies eine Gefahr für andere Tiere darstellen kann. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist vorzuweisen und jeglich Änderung dieser dem Betreiber unverzüglich mit zu teilen.
3 Haftungsausschluss und -begrenzung Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch Krankheiten, Verletzungen, Diebstahl oder das Entlaufen des Pferdes entstehen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers. Der Einsteller ist für alle Schäden verantwortlich, die sein Pferd an Dritten, anderen Tieren oder der Anlage verursacht. Die Nutzung der Weideflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Verletzungen oder Unfälle des Einstellers, dessen Pferde oder Dritter, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers zurückzuführen. Der Einsteller stellt den Betreiber von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Einstellers oder seines Pferdes entstehen.
4 Vertragsdauer und Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Einsteller seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt, insbesondere: Vernachlässigung der Versorgung des Pferdes, erhebliche Verstöße gegen die Stallordnung, mutwillige Beschädigung der Anlage oder Gefährdung anderer Tiere.
5 Entgelt und Zahlungsmodalitäten Der Einsteller zahlt für die Nutzung der Weidefläche eine monatliche Gebühr (Eine Übersicht ist auf der Seite "Preise" zu finden), zahlbar per Lastschrift im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats. Diese Gebühr bezieht sich auf den vereinbarten Vertrag. Jegliche Veränderung zum vereinbarten Vertrag kann zur Veränderung der Gebühr führen und ist dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 6 Monate, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die Gesamtsumme über die ersten 6 Monate wird zu Vertragsbeginn als einmalige Zahlung per Lastschriftverfahren vom Konto des Einstellers abgebucht. Anschließend erfolgt eine monatliche Abbuchung jeweils zum Monatsanfang. Zusätzliche Vermietungen (z.B. Nutzung von Unterstellplätzen oder Abstellplätzen für Pferdeanhänger) können gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden. Kommt der Einsteller mit der Zahlung z.B. wegen mangelnder Kontodeckung in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, eine Mahngebühr zu erheben und im Wiederholungsfall das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
Damit eine Gemeinschaft funktioniert sollten bei aller Freiheit und Individualität auch gewisse Regeln gelten, damit ein harmonisches Miteinander gewährleistet ist und langfristig besteht.
Nutzungsordnung:
1. Jeder Einsteller verpflichtet sich zur Einhaltung der Stallordnung.
2. Hunde sind auf dem Gelände an der Leine zu führen.
3. Die Weideflächen und Stallbereiche sind sauber zu halten, Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
4. Die Fütterung fremder Pferde ist ohne Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers untersagt.
5. Beschädigungen oder Mängel an den Einrichtungen sind dem Betreiber unverzüglich zu melden.
6. Das Rauchen und offenes Feuer sind im gesamten Stall- und Weidebereich verboten.
7. Fahrzeuge dürfen nur auf den vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden.
8. Jeder Einsteller trägt Verantwortung für seine Besucher und deren Verhalten auf dem Gelände.
9. Ein höflicher und respektvoller Umgang unter den Einstellern sowie mit dem Betreiber und Dritten ist verpflichtend.
10. Ethik im Umgang mit den Pferden: Jedes Tier ist mit Respekt, Geduld und Sorgfalt zu behandeln. Misshandlungen oder grobe Fahrlässigkeit werden nicht toleriert.
11. Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Einstellern sollen sachlich und respektvoll geklärt werden.
12. Diese Nutzungsordnung kann jederzeit, falls erforderlich, vom Betreiber angepasst und verändert werden.
Organisatorisches
Sobald wir gestartet haben, finden Sie hier Infos zu organisatorischen Abläufen.
Kalender
Was ist an Vernstaltungen in und um Nümbrecht geplant.
Aktivitäten
Welche Aktivitäten sind auf der Wiese oder von der Gemeinschaft geplant.